{"id":346,"date":"2019-01-24T21:25:09","date_gmt":"2019-01-24T20:25:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fluvius-flowcontrol.at\/?page_id=346"},"modified":"2023-10-02T18:27:38","modified_gmt":"2023-10-02T16:27:38","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fluvius-flowcontrol.at\/en\/agb\/","title":{"rendered":"T&amp;C"},"content":{"rendered":"<h2>\n\t\tT&amp;C\n\t<\/h2>\n<h3>\n\t\tAllgemeine Verkaufsbedingungen der FLUVIUS Flow Control GmbH\n\t<\/h3>\n\t<p>g\u00fcltig ab 1.Januar 2019<\/p>\n<h3>I. Allgemeines \/ Geltungsbereich<\/h3>\n(1) Allen Lieferungen und Leistungen der FLUVIUS Flow Control GmbH liegen ausschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde.<br \/>\n(2) Abweichende oder erweiternde Bedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn aus organisatorischen Gr\u00fcnden Auftr\u00e4ge auf eigenen Formularen des Bestellers best\u00e4tigt werden.<br \/>\n(3) Die FLUVIUS Flow Control GmbH beh\u00e4lt sich an allen mit der Auftragserteilung im Zusammenhang stehenden Unterlagen wie Muster, Kostenvoranschl\u00e4ge, Zeichnungen u.\u00e4. Informationen k\u00f6rperliche und unk\u00f6rperlicher Art Eigentums- und Urheberrechte vor.<br \/>\n(4) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung strikter Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen und\/oder Daten, die sie schriftlich, m\u00fcndlich oder in anderer Form von der jeweils andere Partei erhalten haben.<br \/>\n(5) Zu den gesch\u00fctzten Informationen z\u00e4hlen insbesondere technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen, Bezugsmengen, Preise sowie Informationen \u00fcber Produkte und Produktentwicklungen, \u00fcber derzeitige und zuk\u00fcnftige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Kunden- und Lieferantendaten sowie s\u00e4mtliche Unternehmensdaten der anderen Partei.<br \/>\n(6) Die Parteien werden alle zur Verf\u00fcgung gestellten Produkte und Muster und alle Informationen und Daten ausschlie\u00dflich zu dem Zwecke benutzen, die Verpflichtungen gem\u00e4\u00df dem jeweiligen Vertrag zu erf\u00fcllen. Die Parteien werden in geeigneter Weise auch ihre Mitarbeiter und weitere Personen, die mit der Erf\u00fcllung dieser Pflichten befasst sind, auf die Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichten. Die Information oder auch die M\u00f6glichkeit zur Kenntnisnahme Dritter \u00fcber die Produkte, Muster oder Informationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FLUVIUS Flow Control GmbH. Der Besteller verpflichtet sich, s\u00e4mtliche der von FLUVIUS Flow Control GmbH erhaltenen Daten an einem gegen Zugriffe Dritter gesch\u00fctzten Ort aufzubewahren.\n<h3>II. Angebote und Vertragsschluss<\/h3>\n(1) Soweit nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich anders gekennzeichnet, sind die Angebote der FLUVIUS Flow Control GmbH freibleibend und unverbindlich, dies gilt insbesondere f\u00fcr in den Angeboten genannte Preise und Fristen. Verbindliche Angebote der FLUVIUS Flow Control GmbH behalten Ihre G\u00fcltigkeit f\u00fcr vier Wochen ab Angebotsdatum sofern nicht ausdr\u00fccklich eine andere Frist in dem Angebot genannt wird.<br \/>\n(2) Ist die Auftragserteilung des Bestellers als Antrag anzusehen, so kann dieser Antrag innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.<br \/>\n(3) Ein Vertrag kommt mit der Zustellung der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<br \/>\n(4) Die Vertragserf\u00fcllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von \u00f6sterreichischen, deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Au\u00dfenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die f\u00fcr die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr ben\u00f6tigt werden. Der Besteller ist weiter verpflichtet, vor Vertragsschluss \u00fcber ein m\u00f6gliches Embargo oder m\u00f6gliche Handelsbeschr\u00e4nkung die FLUVIUS Flow Control GmbH zu informieren und Auskunft \u00fcber den Endverwender und den Verwendungszweck zu erteilen, so dass die FLUVIUS Flow Control GmbH die Exportf\u00e4higkeit vor Vertragsschluss pr\u00fcfen kann.<br \/>\n(5) Sofern sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Lieferung aufgrund eines Embargos oder sonstiger nationaler oder internationaler Vorschriften nicht erfolgen kann, so ist die FLUVIUS Flow Control GmbH berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weiter ist der Besteller verpflichtet, der FLUVIUS Flow Control GmbH die bis dahin mit der Auftragsbearbeitung entstandenen Kosten zu ersetzen.<br \/>\n(6) Der Besteller hat die FLUVIUS Flow Control GmbH \u00fcber alle Umst\u00e4nde vollst\u00e4ndig zu informieren, die f\u00fcr die Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen relevant sind. Soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders verein-bart, ist die FLUVIUS Flow Control GmbH nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verf\u00fcgung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>\n(7) Soweit zur Erbringung der Leistungen der FLUVIUS Flow Control GmbH Mitwirkungshandlungen des Bestellers erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen.\n<h3>III. Preis und Zahlung<\/h3>\n(1) Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk EXW Wiener Neustadt gem\u00e4\u00df Incoterms 2010 ausschlie\u00dflich Verpackung und zuz\u00fcgliche Umsatzsteuer in jeweils g\u00fcltiger H\u00f6he.<br \/>\n(2) Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wird, betr\u00e4gt der Mindestbestellwert f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen 90,- EUR.<br \/>\n(3) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in voller H\u00f6he zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.<br \/>\n(4) Nimmt der Besteller die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er dennoch die vom Lieferzeitpunkt abh\u00e4ngigen Zahlungen zu leisten. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat verz\u00f6gert, kann dem Besteller f\u00fcr jeden angefangenen Monat Lagergeld in H\u00f6he von 1% des Preises der Gegenst\u00e4nde der Lieferungen, h\u00f6chstens jedoch insgesamt 10% des Bestellwertes berechnet werden. Das Risiko des zuf\u00e4lligen Untergangs der Lieferung verbleibt auch im Fall derartiger Lagerung beim Besteller gem\u00e4\u00df der vereinbarten Lieferform.<br \/>\n(5) Bei versp\u00e4teter Zahlung ist die FLUVIUS Flow Control GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden ist nicht ausgeschlossen.<br \/>\n(6) Die FLUVIUS Flow Control GmbH beh\u00e4lt sich vor, die Auslieferung so lange zur\u00fcckzubehalten, bis der Besteller die aus fr\u00fcheren Gesch\u00e4ften und in Zahlungsverzug geratenen Forderungen beglichen hat. Das Begleichen einer solchen Forderung gilt u.a. als obliegende Verpflichtung gem. IV. (1).\n<h3>IV. Lieferzeit und Lieferverzug<\/h3>\n(1) Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung EXW Wiener Neustadt gem\u00e4\u00df Incoterms 2010.<br \/>\n(2) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch die FLUVIUS Flow Control GmbH setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Parteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die FLUVIUS Flow Control GmbH die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<br \/>\n(3) Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.<br \/>\n(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lagers der FLUVIUS Flow Control GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.<br \/>\n(5) Werden der Versand, bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die der Besteller zu vertreten hat, so wird ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, der durch die Verz\u00f6gerung entstandene Schaden berechnet.<br \/>\n(6) Kommt die FLUVIUS Flow Control GmbH in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt unter Ber\u00fccksichtigung einer vereinbarten Nachfrist von 5 Arbeitstagen f\u00fcr jede volle Woche Versp\u00e4tung 0,5% im Ganzen aber h\u00f6chstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<br \/>\n(7) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches der FLUVIUS Flow Control GmbH liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferanten entstehen. Die FLUVIUS Flow Control GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde so bald wie m\u00f6glich mitteilen.<br \/>\n(8) Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn der FLUVIUS Flow Control GmbH die gesamte Leistung von Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich gemacht wird. Der Besteller kann dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich gemacht wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablieferung dieser Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen.<br \/>\n(9) Tritt die Unm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend des Annahmeverzugs ein, oder ist der Besteller f\u00fcr diese Umst\u00e4nde allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.\n<h3>V. Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n(1) Sofern nicht anders im Vertrag geregelt, gehen Nutzen und Gefahr an dem Liefergegenstand mit deren Bereitstellung zum Versand an den Besteller \u00fcber, oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung entsprechend der auf Basis Incoterms 2010 schriftlich vereinbarten Liefer-form erfolgt ist. Sofern der Versand durch die FLUVIUS Flow Control GmbH zu veranlassen ist, wird die FLUVIUS Flow Control GmbH jene Transportart w\u00e4hlen, welche die Einhaltung der Fristen und den sachgerechten Transport des Liefergegenstandes sicherstellt. Die Versicherung des Transports ist Sache des Bestellers, unabh\u00e4ngig davon, ob die FLUVIUS Flow Control GmbH f\u00fcr Transport und Versicherung sorgt, hat der Besteller die damit verbundenen Kosten zu bezahlen.<br \/>\n(2) W\u00fcnscht der Besteller eine f\u00f6rmliche Abnahme, so muss er diese schriftlich verlangen. Die Abnahme des Liefergegenstandes hat durch pers\u00f6nliche Anwesenheit eines Bevollm\u00e4chtigten des Bestellers zu erfolgen.<br \/>\n(3) Soweit eine Abnahme gem. Absatz 2 zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der FLUVIUS Flow Control GmbH \u00fcber die Abnahmebereitschaft, durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\n(4) Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br \/>\n(5) Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die der FLUVIUS Flow Control GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.\n<h3>VI. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlug des Kaufpreises bleibt der Liefergegenstand (die Vorbehaltsware) das Eigentum der FLUVIUS Flow Control GmbH.<br \/>\n(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die FLUVIUS Flow Control GmbH unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepf\u00e4ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.<br \/>\n(3) Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt.<br \/>\n(4) S\u00e4mtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller im Voraus an die FLUVIUS Flow Control GmbH in H\u00f6he des Gesamtrechnungsbetrages ab. Diese Abtretung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Besteller weiterhin zur Einziehung dieser Forderung berechtigt.<br \/>\n(5) Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets f\u00fcr die FLUVIUS Flow Control GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen der FLUVIUS Flow Control GmbH nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt die FLUVIUS Flow Control GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung.<br \/>\n(6) Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die FLUVIUS Flow Control GmbH zur R\u00fccknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung und R\u00fccktritt vom Vertag berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Ein Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers berechtigt die FLUVIUS Flow Control GmbH, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.\n<h3>VII. M\u00e4ngelr\u00fcge<\/h3>\n(1) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche M\u00e4ngel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen M\u00e4ngeln z\u00e4hlen auch das Fehlen von Handb\u00fcchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Besch\u00e4digungen der Ware. Ferner fallen F\u00e4lle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen M\u00e4ngel sind gegen\u00fcber der FLUVIUS Flow Control GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu r\u00fcgen.<br \/>\n(2) M\u00e4ngel, die erst sp\u00e4ter offensichtlich werden, m\u00fcssen der FLUVIUS Flow Control GmbH innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller und\/oder Anwender schriftlich ger\u00fcgt werden.<br \/>\n(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.\n<h3>VIII. M\u00e4ngelhaftung<\/h3>\n(1) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn der Liefergegenstand bei Gefahren\u00fcbergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.<br \/>\n(2) Ein Mangel liegt ebenfalls nicht vor bei ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung, falscher Lagerung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, nicht Ordnungsgem\u00e4\u00dfer Wartung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, die nicht von der FLUVIUS Flow Control GmbH zu verantworten sind.<br \/>\n(3) Liegt ein Mangel an Lieferungen und Leistungen der FLUVIUS Flow Control GmbH vor und wurde dieser rechtzeitig im Sinne des VII. ger\u00fcgt, wird die FLUVIUS Flow Control GmbH nach ihrer Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, sofern der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.<br \/>\n(4) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder wenn der Mangel unerheblich ist, die Verg\u00fctung mindern.<br \/>\nDer Besteller verpflichtet sich, den Liefergegenstand nur im Rahmen der in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Grenzen zu gebrauchen und seine K\u00e4ufer und Hilfspersonen in Gebrauch und Bedienung des Liefergegenstandes sorgf\u00e4ltig zu instruieren.<br \/>\nIX. R\u00fccknahme<br \/>\nAuftragsgem\u00e4\u00df gelieferte Liefergegenst\u00e4nde werden nicht zur\u00fcckgenommen, es sei denn, die FLUVIUS Flow Control GmbH erkl\u00e4rt sich dazu im Einzelfall unter Vorlage besonderer Gr\u00fcnde des Bestellers bereit.\n<h3>X. Haftung<\/h3>\n(1) Die FLUVIUS Flow Control GmbH schlie\u00dft die Haftung f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz ber\u00fchrt sind. Gleiches gilt f\u00fcr Pflichtverletzungen von Erf\u00fcllungsgehilfen der FLUVIUS Flow Control GmbH und auch f\u00fcr die Mitarbeiter der FLUVIUS Flow Control GmbH f\u00fcr den Fall der direkten Inanspruchnahme der Mitarbeiter der FLUVIUS Flow Control GmbH durch den Besteller.<br \/>\n(2) Die Haftung der FLUVIUS Flow Control GmbH ist auf solche Sch\u00e4den und Aufwendungen begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischer-weise bei einem Verschulden gerechnet werden muss. Die FLUVIUS Flow Control GmbH haftet nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn und ideelle Beeintr\u00e4chtigungen.<br \/>\n(3) Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr solche Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df Absatz XI f\u00fcr Sachm\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche eintreten.<br \/>\n(4) Sofern nicht anders ausdr\u00fccklich schriftlich verein-bart, ist die Gesamthaftung der FLUVIUS Flow Control GmbH f\u00fcr alle Anspr\u00fcche und Rechtsbehelfe des Bestellers aus der zugrunde liegenden Bestellung auf Schadensersatz aus Sachsch\u00e4den, Bearbeitungssch\u00e4den, Verm\u00f6gens-sch\u00e4den, Verzugssch\u00e4den, mittelbare Sch\u00e4den, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Folgesch\u00e4den, Sch\u00e4den an bearbeiteten Gegenst\u00e4nden oder Produkten und sonstigen Aufwendungen f\u00fcr Gutachter, Rechtsbei-stand und sonstige Aufwendungen, Sch\u00e4den oder Rechtsbehelfe, sofern nicht durch gesetzliche Bestimmungen gem\u00e4\u00df Absatz (1) dieses Abschnitts anders geregelt, begrenzt auf maximal 10% des Gesamtkaufpreises der zugrunde liegenden Bestellung.<br \/>\n(5) Der Besteller ist verpflichtet, der FLUVIUS Flow Control GmbH im Falle der Androhung oder Geltendmachung von Produkthaftungsanspr\u00fcchen Dritter, die einen Leistungs-anteil der FLUVIUS Flow Control GmbH betreffen oder betreffen k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Besteller wird die FLUVIUS Flow Control GmbH vor Einleitung weiterer Ma\u00dfnahmen, wie insbesondere Austauschaktionen oder Selbstvornahmen, Gelegenheit geben, innerhalb angemessener Frist schriftlich Stellung zu nehmen.<br \/>\n(6) Die FLUVIUS Flow Control GmbH haftet nicht f\u00fcr das Verhalten von Zulieferanten, Subunternehmern, Frachtf\u00fchrern oder Spediteuren oder f\u00fcr vom Besteller mitverursachte Sch\u00e4den. Auch haftet die FLUVIUS Flow Control GmbH nicht f\u00fcr St\u00f6rungen aufgrund H\u00f6herer Gewalt, die infolge von Natur- oder politischen Ereignissen, hoheitlichen Ma\u00df-nahmen, Arbeitsk\u00e4mpfen, Sabotagen, Ungl\u00fccksf\u00e4llen, Terrorismus, biologischen, physikalischen oder chemischen Abl\u00e4ufen oder vergleichbaren Umst\u00e4nden eintreten und von der FLUVIUS Flow Control GmbH nicht mit angemessenen Mitteln beherrscht werden k\u00f6nnen.\n<h3>XI. Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>Alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach Gefahr\u00fcbergang des Liefergegenstandes.<\/p>\n<h3>XII. Schlussbestimmungen<\/h3>\n(1) F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen der FLUVIUS Flow Control GmbH und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das ma\u00dfgebliche Recht der Republik \u00d6sterreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<br \/>\n(2) Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz der FLUVIUS Flow Control GmbH zust\u00e4ndige Gericht in Wiener Neustadt. Die FLUVIUS Flow Control GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.<br \/>\n(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zul\u00e4ssige Regelung zu treffen, die aus dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n\u00e4chsten kommt, bzw, diese L\u00fccke ausf\u00fcllt.\n<h3>\n\t\tAllgemeine Einkaufsbedingungen der FLUVIUS Flow Control GmbH\n\t<\/h3>\n\t<p>Ausgabe J\u00e4nner 2018<\/p>\n<h3>1. BESTELLUNG <\/h3>\n<p>Ungeachtet von erstellten Angeboten sind alle Bestellungen und alle \u00c4nderungen und Nachtr\u00e4ge dazu f\u00fcr den Auftraggeber (AG) nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von dessen dazu erm\u00e4chtigter Einkaufsabteilung schriftlich oder per Telefax erteilt wurden. Auf Erkl\u00e4rungen anderer Personen kann sich der Auftragnehmer (AN) nur berufen, wenn er die zust\u00e4ndige Einkaufsabteilung der AG unverz\u00fcglich dar\u00fcber informiert und deren schriftliche Best\u00e4tigung vorliegt. Sp\u00e4testens mit Beginn der Ausf\u00fchrung der Bestellung durch den AN gelten diese Einkaufsbedingungen der AG als anerkannt. Bedingungen des AN (z.B. Angebote, Verkaufsbedingungen) gelten nur, wenn sie durch AG ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden. M\u00fcndliche Absprachen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die zust\u00e4ndige Einkaufsabteilung der AG. Dieses Schriftformerfordernis kann nur im Wege einer schriftlichen Vereinbarung abbedungen werden. Bestelltag ist das Absendedatum der Bestellung.<\/p>\n<p>Die Bestellung ist umgehend schriftlich zu best\u00e4tigen oder abzulehnen. Best\u00e4tigt der AN den Auftrag nicht innerhalb von zehn Tagen bei AG einlangend ab dem Bestelltag, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Bestellung zustande. Solange der Auftrag nicht durch Auftragsbest\u00e4tigung, mit welcher die Bestellung vollinhaltlich akzeptiert wird, angenommen ist, ist AG berechtigt, von der Bestellung ohne Angabe von Gr\u00fcnden kostenlos zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist rechtzeitig, wenn er noch vor Empfang der Annahmeerkl\u00e4rung abgesandt wurde.<\/p>\n<p>Abweichungen von Bestellungen sind deutlich hervorzuheben und bed\u00fcrfen zur Wirksamkeit der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen oder mit Telefax erfolgten Zustimmung durch AG. Die vorbehaltlose Warenannahme gilt nicht als solche Zustimmung.<\/p>\n<p>Der AN ist alleine und in jeder Hinsicht daf\u00fcr verantwortlich und verpflichtet sich, dass die gesetzlichen und sonstigen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen im Rahmen seiner Lieferungen eingehalten und die daf\u00fcr erforderlichen Ma\u00dfnahmen getroffen werden. Im Falle der Leistungserbringung am Gel\u00e4nde des Endabnehmers sind auch dessen einschl\u00e4gige Bestimmungen vom AN einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen. Eventuell vertraglich vereinbarte einschl\u00e4gige Bestimmungen von AG sind vom AN als Mindeststandard zu erf\u00fcllen und schr\u00e4nken in keiner Weise die gesetzlichen oder kundenseitigen Regelungen ein. S\u00e4mtliche mit der Einhaltung obiger Gesetze und Richtlinien verbundenen Aufwendungen und Kosten sind im Vertragspreis des AN ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Der AN hat AG sp\u00e4testens mit Angebotslegung schriftlich zu informieren, falls der AN oder Mitglieder seiner Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung innerhalb der letzten f\u00fcnf Jahre vor Angebotslegung von einem nationalen Gericht wegen Bestechung von Amtstr\u00e4gern rechtskr\u00e4ftig verurteilt wurden, und unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, falls der AN oder Mitglieder seiner Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Angebotslegung und Abnahme der Lieferungen des AN vor einem nationalen Gericht wegen Bestechung von Amtstr\u00e4gern angeklagt ist. Diese Information durch den AN dient der Erf\u00fcllung der sich im Zusammenhang mit der OECD-Richtlinie zur Bestechungspr\u00e4vention ergebenden Anforderungen.<\/p>\n<h3>2. PREISE <\/h3>\n<p>Alle Preise verstehen sich als Festpreise inkl. aller Steuern (ausgenommen Mehrwertsteuer), Abgaben etc. Soweit die Bestellung keine anderen Regelungen enth\u00e4lt, gilt als Preisstellung \u201eFrei Frachtf\u00fchrer&#8220; (FCA) benannter Abgangsort gem\u00e4\u00df INCOTERMS 2010. Der Preis inkludiert die Kosten von Dokumentation, technischer Pr\u00fcfung, Anstrich, Korrosionsschutz, Markierung, Signierung etc. Bei Lieferungen ins Ausland ist in den Leistungen des AN die Ausfuhrzollbehandlung (Zollbehandlung mit eigenen Papieren inkl. \u00dcbernahme s\u00e4mtlicher damit verbundener Kosten und Abgaben) eingeschlossen.<\/p>\n<h3>3. ZAHLUNG <\/h3>\n<p>Zahlung leistet AG, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung und nach Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher in der Bestellung daf\u00fcr genannten Voraussetzungen, insbesondere auch der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Dokumentationslieferung. Zessionen der Lieferantenforderungen an Dritte sind nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung von AG zul\u00e4ssig. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). Beanstandungen der Lieferung\/Leistung berechtigen AG, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Lieferungen und Leistungen und damit keinen Verzicht der AG auf Erf\u00fcllung, Gew\u00e4hrleistung, Garantieleistungen, Schadenersatz, Vertragsstrafen, etc. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf die M\u00e4ngelr\u00fcge. Im Falle einer M\u00e4ngelr\u00fcge oder Reklamation kann der Kaufpreis\/Werklohn vollst\u00e4ndig zur\u00fcckbehalten werden.<\/p>\n<p>AG hat das Recht einen Haftr\u00fccklass in H\u00f6he von 10% des Gesamtbestellwertes als Sicherstellung von Erf\u00fcllungs-, Gew\u00e4hrleistungs-, Garantie- oder Schadenersatzanspr\u00fcchen f\u00fcr einen Zeitraum von 45 Tagen \u00fcber die Garantiefrist hinaus einzubehalten. Dies gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.<\/p>\n<h3>4. RECHNUNGSLEGUNG <\/h3>\n<p>Lieferungen und Rechnungen sind je Bestellung getrennt vorzunehmen. Rechnungen sind einfach an FLUVIUS Flow Control GmbH, Accounting, Pottendorferstra\u00dfe 15-23, A-2700 Wiener Neustadt, zu \u00fcbermitteln. Leistungsrechnungen sind au\u00dferdem mit Leistungsbest\u00e4tigungen zu belegen. Bei Inlandsgesch\u00e4ften ist die Rechnung mit Mehrwertsteuer-Prozentsatzangabe vorzulegen und der Mehrwertsteuer-Betrag grunds\u00e4tzlich, also auch bei einem Rechnungswert unter EUR 100,- offen auszuweisen.<\/p>\n<h3>5. VERPACKUNG UND VERSAND <\/h3>\n<p>Es gelten die Versandbedingungen und Verpackungsrichtlinien von AG. Sollten dem AN diese nicht vorliegen, so sind sie bei AG anzufordern. Bei terminkritischen Sendungen ist vor Ergreifen einer Transportsonderma\u00dfnahme (z.B. Luftfracht, Expressdienst) das Einvernehmen mit der Einkaufsabteilung der AG herzustellen, ansonsten gehen die Kosten zu Lasten des AN. Der AN hat einen g\u00fcltigen Pr\u00e4ferenznachweis (wie Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungszeugnis etc.) beizubringen. Gesonderte Vorschreibungen von AG sind zu beachten. Wenn in den Versandbedingungen von AG nichts Gegenteiliges vermerkt ist, darf in den die Waren begleitenden Frachtpapieren keine Wertangabe aufscheinen. Kosten f\u00fcr die Transportversicherung tr\u00e4gt AG nur, wenn schriftlich vereinbart. Bei Nichteinhaltung von AG-Versand-, Verpackungs-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften gehen s\u00e4mtliche daraus resultierenden Risiken, Sch\u00e4den und Kosten zu Lasten des AN. Dadurch verschiebt sich die F\u00e4lligkeit der Zahlung entsprechend bis zur Erf\u00fcllung bzw. Vorlage der fehlenden Dokumentation. Besonderen Produktvorschriften wie z.B. den Gefahrengutvorschriften oder der CE-Kennzeichnung unterliegende Erzeugnisse sind vorschriftsgem\u00e4\u00df einzustufen, zu verpacken und zu kennzeichnen; die gesetzlich vorgeschriebenen NORM-Sicherheitsdatenbl\u00e4tter sind beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<h3>6. TERMINE <\/h3>\n<p>Termine sind strikt einzuhalten. Lieferungen vor F\u00e4lligkeit sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch AG gestattet und bewirken keine vorgezogenen Anspr\u00fcche auf Zahlung. Erkennt der AN, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, AG unter Angabe der Gr\u00fcnde und der voraussichtlichen Dauer der Verz\u00f6gerung unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. F\u00fcr Lieferungen und Leistungen gilt als Lieferdatum das Datum der vollst\u00e4ndigen und mangelfreien Durchf\u00fchrung der jeweiligen AN-Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Bestellung einschlie\u00dflich der vollst\u00e4ndigen und richtigen Dokumentation. Wenn der AN die in der Bestellung vereinbarten Fristen, Zwischen- oder Endtermine nicht einh\u00e4lt, hat er bis zum tats\u00e4chlichen Lieferdatum folgende Vertragsstrafen, jeweils vom Gesamtbestellwert berechnet, zu tragen. Die Vertragsstrafen k\u00f6nnen gegebenenfalls auch von den laufenden Rechnungen bzw. von den Forderungen des AN in Abzug gebracht werden.<\/p>\n<p>&#8211; Lieferungen und Leistungen: 1 % je angefangener Verzugswoche, maximal 10 % des Gesamtbestellwertes;<\/p>\n<p>&#8211; Dokumentation: 0,5 % je angefangener Verzugswoche, maximal 5 % des Gesamtbestellwertes.<\/p>\n<p>Die Verpflichtung zur Zahlung einer Verzugsstrafe entsteht f\u00fcr den AN mit dem Eintritt des Verzuges. Bei mangelhafter Lieferung\/Leistung unterliegt die Zeit zwischen deren \u00dcbernahme und der M\u00e4ngelr\u00fcge durch AG jedoch keiner Vertragsstrafe. Vorbehalte von AG bei \u00dcbernahme der Lieferung sind zur Wahrung des Anspruches auf eine Vertragsstrafe nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Wird der Lieferumfang ge\u00e4ndert oder wird der AN von AG sonst wie an seinen Lieferungen gehindert, und ergeben sich dadurch \u00c4nderungen von Terminen, die einer Vertragsstrafe unterliegen, so gelten auch die ge\u00e4nderten Termine als gleicherma\u00dfen der Vertragsstrafe unterliegend (d. h. es kommt nur zur Verschiebung der der Vertragsstrafe unterliegenden Termine, nicht jedoch zu einer Aufhebung der Vertragsstrafe).<\/p>\n<p>Die Bezahlung von Vertragsstrafen entbindet den AN nicht seiner Erf\u00fcllungsverpflichtungen und daraus resultierender Haftungen. Vertragsstrafen gem\u00e4\u00df diesen Einkaufsbedingungen unterliegen nicht der richterlichen M\u00e4\u00dfigung.<\/p>\n<h3>7. GARANTIE <\/h3>\n<p>Der AN garantiert neben den ausdr\u00fccklich spezifizierten oder in anderer Weise zugesagten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften die Vollst\u00e4ndigkeit, Mangelfreiheit und Eignung seiner Lieferungen und Leistungen f\u00fcr den konkreten Bedarfsfall. Der AN garantiert f\u00fcr einen Zeitraum von 24 Monaten ab Abnahme der Gesamtanlage durch den Endabnehmer (Auftraggeber der AG &#8211; EA), l\u00e4ngstens 48 Monate ab Endauslieferung gem\u00e4\u00df Bestellung die Mangelfreiheit seiner Lieferungen und Leistungen. Unbeschadet sonstiger Rechte von AG ist AG, wenn der AN seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, berechtigt, auf dessen Kosten M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den selbst zu beseitigen oder durch Dritte beheben zu lassen. Die Verpflichtungen des AN werden davon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Eine Pr\u00fcfpflicht der AG hinsichtlich der Lieferungen und Leistungen des AN vor Inbetriebnahme oder Gebrauch ist ausgeschlossen. Der AN verzichtet auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge. Bei Ersatzlieferung und Reparatur beginnt die Garantie neu zu laufen.<\/p>\n<h3>8. SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG <\/h3>\n<p>Haftungsausschl\u00fcsse oder -beschr\u00e4nkungen des AN sind nicht vereinbart. F\u00fcr den Fall, dass die gelieferte Ware Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes aufweist und AG deshalb in Anspruch genommen wird, h\u00e4lt der AN AG zur G\u00e4nze schad- und klaglos.<\/p>\n<p>Der AN ist zur Beigabe einer vollst\u00e4ndigen, aber leicht verst\u00e4ndlichen Gebrauchsanleitung, zur Aufbewahrung aller notwendigen Unterlagen und zur genauen Produktbeobachtung verpflichtet.<\/p>\n<h3>9. EXPORTLIZENZEN <\/h3>\n<p>Der AN ist verpflichtet, AG s\u00e4mtliche Exportdaten im Zusammenhang mit seinen Lieferungen f\u00fcr eventuell notwendige Exportlizenzen (u. a. auch nach US-Re-Exportbestimmungen) sowie die entsprechenden Exportdokumente zu \u00fcbermitteln. Es handelt sich dabei um die Information, ob eine Ware nach VO (EG) 428\/2009 i.d.g.F. (&#8222;Dual-Use-Verordnung&#8220;), nach national geltendem Exportrecht und\/oder nach US-Re-Exportrecht (Export Administration Regulations) einer Ausfuhrgenehmigung unterliegt. Wenn ja, ist die entsprechende Ausfuhrlistennummer (AL) und\/oder die Export Control Classification Number (ECCN) bei der Auftragsbest\u00e4tigung zu \u00fcbermitteln. Sofern der AN Allgemeinbewilligungen f\u00fcr exportkontrollpflichtige Waren besitzt, sind diese AG zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der AN versichert, dass zum Zeitpunkt der Bestellung die vollst\u00e4ndige Lieferung des Bestellgegenstandes gesichert ist; andernfalls haftet der AN f\u00fcr den Schaden, der AG und\/oder dem Endabnehmer dadurch entsteht. Der AN wird AG nach Vertragsabschluss rechtzeitig \u00fcber m\u00f6gliche neuentstehende Exportverbote\/Beschr\u00e4nkungen informieren und ihm fr\u00fchzeitig Alternativvarianten kostenlos unterbreiten.<\/p>\n<h3>10. RECHTE AM VERTRAGSGEGENSTAND <\/h3>\n<p>Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Gebrauch der Lieferungen und Leistungen des AN in keiner Weise durch die Geltendmachung von Rechten Dritter (Marken, Muster, Patente, Gebietsschutz etc.) beeintr\u00e4chtigt oder gegen bestehende Boykott Klauseln, Blacklists etc. versto\u00dfen wird. F\u00fcr die Ausarbeitung von Angeboten wird keine Verg\u00fctung gew\u00e4hrt. Die Angebotsabgabe schlie\u00dft die Zustimmung ein, dass technische Angebotsunterlagen im erforderlichen Umfang an Dritte (Engineering-Partner, Kunde etc.) ohne irgendwelche Anspr\u00fcche an AG zur Verf\u00fcgung gestellt werden d\u00fcrfen. Angebotsunterlagen werden nicht retourniert.<\/p>\n<p>\u00dcber jede sich sp\u00e4ter herausstellende Verletzung fremder Rechte oder der Boykotts, Blacklists etc. hat der AN AG unverz\u00fcglich zu unterrichten. Sollten derartige Beeintr\u00e4chtigungen oder Rechtsverletzungen behauptet werden, verpflichtet sich der AN, AG und\/oder den EA ohne Einschr\u00e4nkung gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen von Dritten v\u00f6llig schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<h3>11. GEHEIMHALTUNG <\/h3>\n<p>Der AN hat den Inhalt der Bestellung, des Gesch\u00e4ftsfalles und alle von AG oder vom EA direkt oder indirekt erhaltenen und alle darauf aufbauenden vom AN zu liefernden Informationen geheim zuhalten und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der jeweiligen Bestellung zu verwenden.<\/p>\n<h3>12. URHEBERRECHT <\/h3>\n<p>Das Eigentum und ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht an den von AG dem AN zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Informationen und Know-How verbleibt bei AG. Der AN erkennt an, dass diese ausschlie\u00dflich f\u00fcr AG urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<h3>13. R\u00dcCKTRITT <\/h3>\n<p>AG kann im Fall von Pflichtverletzungen und nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Nachfrist (in der Regel 14 Tage) ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktreten. Als Setzung einer angemessenen Nachfrist gilt auch die Mahnung zur Vertragseinhaltung. Pflichtverletzungen sind insbesondere auch solche Verz\u00fcge von Zwischen- oder Endterminen, nicht genehmigte Subvergaben oder M\u00e4ngel, welche die Vertragserf\u00fcllung der AG gegen\u00fcber ihren Vertragspartnern gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>In solchen F\u00e4llen ist AG berechtigt, die unterlassenen bzw. ungen\u00fcgend erbrachten Lieferungen und Leistungen selbst (Selbstvornahme) oder durch Dritte (Ersatzvornahme) auf Kosten des AN durchzuf\u00fchren. Die dabei anfallenden Kosten k\u00f6nnen von AG entweder direkt in Rechnung gestellt werden oder von den n\u00e4chsten f\u00e4lligen Zahlungen von AG an den AN abgezogen werden.<\/p>\n<p>Erfordert die Aus\u00fcbung des Rechts auf Selbstvornahme oder Ersatzvornahme den Zugriff auf Schutzrechte, auf Dokumentationen (wie z.B. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) oder sonstige Informationen, ist der AN verpflichtet, AG die daf\u00fcr erforderlichen Rechte, Dokumentationen, Informationen zu verschaffen.<\/p>\n<p>AG hat das Recht, auch ohne Verschulden des AN jederzeit ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In einem solchen Fall ist AG verpflichtet, dem AN den Vertragspreis proportional zu den bereits \u00fcbergebenen Lieferungen und Leistungen zu bezahlen und au\u00dferdem die nachgewiesenen direkten Kosten in Arbeit befindlicher Lieferungen und Leistungen bzw. der Stornierung von Subauftr\u00e4gen zu ersetzen. Der AN ist nach Erkl\u00e4rung des R\u00fccktrittes verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, die von AG zu ersetzenden Kosten m\u00f6glichst gering zu halten.<\/p>\n<p>Im Falle des R\u00fccktrittes vom Vertrag hat AG Anspruch auf f\u00fcr AG und\/oder dem EA kostenlose Nutzung des Bestellgegenstandes bis zur Abnahme einer Ersatzl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Der AN hat AG umgehend und vollst\u00e4ndig von einem drohenden oder eingeleiteten Ausgleichs- oder Konkursverfahren oder bei einer \u00c4nderung in den Eigentumsverh\u00e4ltnissen des AN zu verst\u00e4ndigen. Im Falle der Er\u00f6ffnung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens oder einer \u00c4nderung in den Eigentumsverh\u00e4ltnissen des AN, kann AG vom Vertrag sofort ganz oder teilweise zur\u00fccktreten.<\/p>\n<h3>14. SONSTIGES <\/h3>\n<p>AG beh\u00e4lt sich, dem EA und anderen Pr\u00fcforganen das Recht vor, in den B\u00fcros, Fabrikationsst\u00e4tten und Lagerr\u00e4umen des AN und seiner Sublieferanten zu jeder Zeit w\u00e4hrend Entwurf, Planung, Fertigung und Liefervorbereitung Terminkontrollen sowie technische Zwischen- und Endpr\u00fcfungen (auch Verpackungskontrollen) durchzuf\u00fchren und fehlerhafte Dokumentation sowie mangelhaftes Material zur\u00fcckzuweisen. Diese Kontrollen und Pr\u00fcfungen entheben den AN nicht seiner Verantwortung.<\/p>\n<p>Etwaige Sublieferanten, ausgenommen f\u00fcr Norm- und Standardteile, sind AG rechtzeitig bekannt zu geben und von AG schriftlich genehmigen zu lassen.<\/p>\n<p>Der Eigentums\u00fcbergang an AG erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahren\u00fcbergang. Personen, die f\u00fcr den AN gegen\u00fcber AG Erkl\u00e4rungen abgeben, gelten als daf\u00fcr uneingeschr\u00e4nkt bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Mit der Bestellausf\u00fchrung zusammenh\u00e4ngende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2010 geregelt sind, gehen zu Lasten des AN.<\/p>\n<p>Sollten sich die in der Bestellung vereinbarten Liefertermine aus nicht beim AN liegenden Gr\u00fcnden \u00e4ndern, erkl\u00e4rt sich der AN damit einverstanden, eine sachgerechte Lagerung bis zu 3 Monate lang auf Kosten und Gefahr des AN f\u00fcr AG vorzunehmen.<\/p>\n<p>Alle Lieferungen an AG haben frei von Eigentumsvorbehalten und Rechten Dritter zu erfolgen. Solche Vorbehalte sind auch ohne ausdr\u00fccklichen Widerspruch durch AG unwirksam.<\/p>\n<p>Der AN haftet auch f\u00fcr die Einhaltung dieser Einkaufsbedingungen durch dessen Sublieferanten.<\/p>\n<p>Unbeschadet der Regelungen in diesen Einkaufsbedingungen bleiben weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche von AG unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der AN hat die erforderlichen Versicherungen selbst abzuschlie\u00dfen. Jedenfalls verpflichtet sich der AN zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschlie\u00dflich Produkthaftpflicht, welche einen Regressverzicht zugunsten AG und des EA enthalten m\u00fcssen. Der Abschluss dieser oder sonstiger Versicherungen schr\u00e4nkt die Verpflichtungen und die Haftung des AN in keiner Weise ein.<\/p>\n<h3>15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN <\/h3>\n<p>Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Er hat dieses Abtretungsverbot in seinen B\u00fcchern<\/p>\n<p>ersichtlich zu machen.<\/p>\n<p>Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner unterliegen materiellem \u00f6sterreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten mit Vertragspartnern, die ihren Sitz in der EU oder der EFTA haben, ist Wiener Neustadt, \u00d6sterreich. Hat der Vertragspartner seinen Sitz au\u00dferhalb von EU oder EFTA, wird f\u00fcr alle Streitigkeiten die Zust\u00e4ndigkeit des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer \u00d6sterreich in Wien (Wiener Regeln) vereinbart. Schiedsort ist Wiener Neustadt. Schiedssprache ist Deutsch. Ist der Vertrag jedoch in einer anderen Sprache als Deutsch errichtet, ist Englisch Schiedssprache. Die Bestimmungen \u00fcber das beschleunigte Verfahren sind anzuwenden. Die Zust\u00e4ndigkeit des Schiedsgerichtes schlie\u00dft nicht aus, dass eine Partei vor oder w\u00e4hrend des Schiedsverfahrens bei einem staatlichen Gericht vorl\u00e4ufige oder sichernde Ma\u00dfnahmen beantragt oder dass das Gericht eine solche Ma\u00dfnahme anordnet. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen berechtigt, den Vertragspartner vor einem anderen f\u00fcr ihn zust\u00e4ndigen Gericht in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Auslegung des Vertrages und dieser Bedingungen ist der deutsche Text ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner darf uns bzw. seine Leistung f\u00fcr uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zu Werbezwecken oder als Referenz verwenden.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir seine Daten EDV-m\u00e4\u00dfig erfassen und verarbeiten.<\/p>\n<p>Der Unternehmer hat s\u00e4mtliche f\u00fcr seine Leistung und das Projekt ma\u00dfgeblichen beh\u00f6rdlichen Auflagen und Vorschriften im jeweiligen Einsatzland, wie insbesondere solche zum Arbeitnehmer-, Brand- und Umweltschutz bzw. \u00fcber die Arbeitszeit und Mindestlohn einzuhalten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Verkaufsbedingungen der FLUVIUS Flow Control GmbH g\u00fcltig ab 1.Januar 2019 I. 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